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Verfristung der Geltendmachung von Mietzinsüberschreitungen auch bei Altverträgen

WirtschaftsrechtRdW 1998, 386 Heft 7 v. 15.7.1998

Nach dem durch das 3. WÄG eingeführten § 16 Abs 8 MRG ist die Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung hinsichtlich der Überschreitung des zulässigen Höchstbetrages binnen 3 Jahren gerichtlich geltend zu machen. Diese Bestimmung ist nach einer neuen Entscheidung des OGH auch auf Vereinbarungen, die vor dem 1. 3. 1994 geschlossen worden sind, anzuwenden.

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