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Keine disziplinäre Verantwortung von WT-Gesellschaften?

SteuerrechtW. DoraltRdW 1998, 379 Heft 6 v. 15.6.1998

Obwohl die WT-BO auch WT-Gesellschaften ausdrücklich der Ehrengerichtsbarkeit unterwirft, erklärt der VwGH, dass eine juristische Person nicht der Ehrengerichtsbarkeit unterliegen könne. - Damit macht der VwGH das Disziplinarrecht in einem weiten Bereich de facto wirkungslos.

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