vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die „sonstigen leistungsbezogenen Prämien und Entgelte“ iSd § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG

ArbeitsrechtBernhard W. GruberRdW 1998, 345 Heft 6 v. 15.6.1998

Der folgende Beitrag setzt sich mit dem Leistungslohn-Begriff in § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG auseinander. Es gilt zu klären, was unter „sonstigen leistungsbezogenen Prämien und Entgelten“ iS dieses Paragraphen zu verstehen ist, um die Frage beantworten zu können, welche Leistungslöhne nur mit Zustimmung des Betriebsrates eingeführt werden können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!