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Forderungspfändung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 342 Heft 6 v. 15.6.1998

§ 294 EO, § 300a EO, § 307 EO, § 308 EO
§ 1400 ABGB , § 1403 ABGB

Für die Pfändung einer Forderung, die zur Sicherung zediert wurde, sind die Regeln des § 300a Abs 1 EO über die Zession anzuwenden, eine analoge Anwendung des § 300a Abs 2 EO über die Pfändung bereits verpfändeter Forderungen kommt nicht in Betracht.

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