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Verstärkter Senat: Keine Begrenzung des Verzugsschadens durch § 1333 ABGB

WirtschaftsrechtGert IroRdW 1998, 317 Heft 6 v. 15.6.1998

Der OGH hat nunmehr in einem verstärkten Senat ausgesprochen, dass der Gläubiger auch im Falle des leicht fahrlässigen Zahlungsverzugs den die gesetzlichen Zinsen übersteigenden Vermögensschaden geltend machen kann. Er hat damit die bis zuletzt vom 8. Senat vertretene gegenteilige Meinung eines Plenarbeschlusses aus dem Jahre 1923 aufgegeben.

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