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Sprengelwechsel eines Notars - Betriebsveräußerung oder Betriebsverlegung?

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 310 Heft 5 v. 15.5.1998

§ 24 EStG

In einem örtlichen Betriebswechsel ist dann eine bloße Betriebsverlegung zu erblicken, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse alter und neuer Betrieb nach der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind. Dazu ist jedenfalls Voraussetzung, dass die wesentlichen Grundlagen des alten Betriebes auf den neuen Standort übertragen werden.

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