Im Fall des Schneeballsystems rechnet der Bundesfinanzhof den betrogenen Anlegern (typisch Stillen) fiktive Gewinne zu. Das führt zu einer exzessiven, dem Leistungsfähigkeitsprinzip widersprechenden Besteuerung. In Wahrheit liegen Einlagenrückzahlungen vor. Die Zurechnung von Gewinnen ist eine willkürliche Fiktion.