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Beweispflicht des GmbH-Geschäftsführers betreffend einen ihm von der Gesellschaft erlassenen Schadenersatzanspruch

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 276 Heft 5 v. 15.5.1998

§ 10 Abs 3 GmbHG, § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG

Der Geschäftsführer ist für den Verzicht der Gesellschaft auf einen Schadenersatzanspruch im Rahmen der Entlastung behauptungs- und beweispflichtig. Gelingt dieser Beweis, dann hat die Gesellschaft zu beweisen, dass der erlassene Betrag zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger erforderlich wäre.

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