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Vertretung von Kreditgenossenschaften durch Geschäftsleiter im Nicht-Bankbereich

WirtschaftsrechtChristian NowotnyRdW 1998, 242 Heft 5 v. 15.5.1998

Bei Kreditgenossenschaften ist das Verhältnis der Vertretungsbefugnis der Geschäftsleiter zu jener der Vorstandsmitglieder umstritten. Für die Vertretung im Bereich der Beteiligungsverwaltung besteht eine umfassende Vertretungsbefugnis der Geschäftsleiter.

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