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Investitionsfreibetrag für Belieferungsrechte?

SteuerrechtWerner DoraltRdW 1998, 221 Heft 4 v. 15.4.1998

Zuerst hat das Finanzministerium gesetzwidrigerweise den IFB von Mietvorauszahlungen zugelassen. Dann wurde halbherzig die Lücke geschlossen: Belieferungsrechte und Lizenzen eignen sich nach wie vor als Multiplikator für den IFB.

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