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Internationale Zuständigkeit nach dem LGVÜ und Erfüllungsort

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 200 Heft 4 v. 15.4.1998

Art 2 LGVÜ, Art 3 LGVÜ, Art 5 LGVÜ, Art 54 LGVÜ
§ 38 IPRG, § 45 IPRG
§ 42 JN, § 99 JN
§ 905 ABGB, § 1392 ABGB

Unter der erfüllten oder zu erfüllenden „Verpflichtung“ versteht Art 5 Z 1 LGVÜ grundsätzlich diejenige Verpflichtung, die den Gegenstand der Klage bildet. Der Erfüllungsort bestimmt sich nach dem Recht, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befassten Gerichtes für die streitige Verpflichtung maßgebend ist.

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