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Folgeeinberufung mangels Erfüllung des Präsenzquorums

WirtschaftsrechtRdW 1998, 177 Heft 4 v. 15.4.1998

Wenn gesetzlich oder vertraglich ein Präsenzquorum vorgesehen ist, wird häufig gleichzeitig eine Ersatzversammlung für den Fall des Verfehlens des Quorums einberufen. Eine Entscheidung des BGH zum GmbH-Recht zeigt Grenzen dieser Übung auf.

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