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Ehrenbeleidigung - Wahrung journalistischer Sorgfalt

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 129 Heft 3 v. 15.3.1998

§ 1330 ABGB
§ 29 Abs 1 MedienG

Der Unterlassungsanspruch des Beleidigten steht selbstverständlich auch bei allgemein erhobenen Vorwürfen zu, denen kein überprüfbares konkretes Tatsachensubstrat zugrunde liegt. Bei einem späteren berechtigten beleidigenden Vorwurf kann der Exekutionsführung mit der Impugnationsklage begegnet werden.

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