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Wann beginnt die Frist zur Benennung des Herstellers, Importeurs oder VorlieferanteniSd § 1 Abs 2 PHG?

WirtschaftsrechtFriedrich FilzmoserRdW 1998, 118 Heft 3 v. 15.3.1998

War es bisher klar, dass die Aufforderung gem § 1 Abs 2 PHG, den Hersteller, Importeur oder Vorlieferanten zu nennen, auch durch bloße Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach dem PHG schlüssig erfolgen kann, so fordert der OGH neuerdings offenbar eine ausdrückliche Aufforderung.

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