Durch das Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz (ASRÄG) 1997 wurde ua die Entschließung des Nationalrats vom 2. 10. 1996 über die faire Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Sozialversicherung1) umgesetzt. Damit sollte ein Schlussstrich unter die Turbulenzen der sog „Werkvertragsregelung“2) gezogen werden, die nicht nur den Gesetzgeber zu zweimaliger Nachbesserung3), sondern auch den VfGH zur Aufhebung eines Teiles des Gesetzes bewogen4). Die nunmehrige Regelung ist zwar zweifellos wesentlich besser gelungen, sie weist aber bei genauer Betrachtung doch einige - vor allem für die Praxis - heikle Probleme auf. Der folgende Beitrag versucht, einige wichtige Problembereiche darzustellen und zu analysieren sowie Lösungsmöglichkeiten anzubieten.