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Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die SozialversicherungAusgewählte Probleme der NeuregelungTeil 1

ArbeitsrechtRudolf Mosler, Johann GlückRdW 1998, 78 Heft 2 v. 15.2.1998

Durch das Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz (ASRÄG) 1997 wurde ua die Entschließung des Nationalrats vom 2. 10. 1996 über die faire Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Sozialversicherung1)1) E 24-NR/20. GP. umgesetzt. Damit sollte ein Schlussstrich unter die Turbulenzen der sog „Werkvertragsregelung“2)2) BGBl 1996/201, vgl dazu statt vieler Klein, Die Aufnahme freier Dienstverträge und dienstnehmerähnlich beschäftigter Personen in das ASVG, RdW 1996, 230 ff. gezogen werden, die nicht nur den Gesetzgeber zu zweimaliger Nachbesserung3)3) BGBl 1996/411, dazu Klein, ASVG-Versicherung für freie Dienstverträge und dienstnehmerähnliche Beschäftigung: die erste Novelle, RdW 1996, 418 ff; BGBl 1996/600, dazu Klein, Werkvertragsregelung: die zweite Novelle, RdW 1996, 477., sondern auch den VfGH zur Aufhebung eines Teiles des Gesetzes bewogen4)4) VfGH 1997/RdW 1997, 245 ff = ZAS 1997, 140 ff.. Die nunmehrige Regelung ist zwar zweifellos wesentlich besser gelungen, sie weist aber bei genauer Betrachtung doch einige - vor allem für die Praxis - heikle Probleme auf. Der folgende Beitrag versucht, einige wichtige Problembereiche darzustellen und zu analysieren sowie Lösungsmöglichkeiten anzubieten.

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