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Geltendmachung von Verfahrensmängeln und Nichtigkeit des Verfahrens erster Instanz

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 77 Heft 2 v. 15.2.1998

§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO

Angebliche Nichtigkeiten oder Verfahrensmängel des Verfahrens erster Instanz, die das Gericht zweiter Instanz verneinte, können nicht in einem Rechtsmittel an den OGH geltend gemacht werden.

OGH 13.05.1997, 5 Ob 129/97z, 5 Ob 130/97x

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