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Einführung und Aufhebung von Vinkulierungsklauseln und statutarischen Aufgriffsrechten mittels Mehrheitsbeschlusses?

WirtschaftsrechtMaximilian G. TichyRdW 1998, 55 Heft 2 v. 15.2.1998

Die Einführung von Vinkulierungsklauseln und statutarischen Aufgriffsrechten bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter. Dies folgt ua aus dem Recht der Verschmelzung, Spaltung und formwechselnden Umwandlung. Bei der Aufhebung solcher Satzungsbestandteile ist hingegen zu differenzieren.

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