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Buchführungsgrenze bei gewerblichem Grundstückshandel: zwischenzeitige Vermietungsumsätze unbeachtlich

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 116 Heft 2 v. 15.2.1998

§ 125 Abs 1 BAO

Umsätze fallen unter § 10 Abs 2 Z 4 UStG 1994 unabhängig davon, wie die entsprechenden Einkünfte ertragsteuerlich behandelt werden. Solche Umsätze gehören daher nicht zu dem für die Umsatzgrenze des § 125 Abs 1 lit a BAO maßgebenden Umsatz, es sei denn, sie dienen unmittelbar dem Betriebszweck (Zweck eines Betriebes zur Erzielung von Einkünften gem § 2 Abs 3 Z 1-3 EStG 1988) bzw dem Zweck eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (iSd § 31 BAO).

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