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Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 114 Heft 2 v. 15.2.1998

§ 22 EStG, § 47 EStG, VO BGBl II 1997/287 betreffend die steuerliche Behandlung der Bezüge von Lehrbeauftragten

Lehrbeauftragte sind Personen, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen (Unterrichtsveranstaltungen) an den unter Punkt 2 genannten Bildungseinrichtungen lehrend (unterrichtend) tätig sind. Als Lehrbeauftragte gelten auch Demonstratoren, Tutoren und Studienassistenten.

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