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Nachholverbot und Wiederaufnahme

SteuerrechtJürgen ReinerRdW 1998, 111 Heft 2 v. 15.2.1998

Der VwGH vertritt zum Nachholverbot eine strenge Rechtsprechung. Diese strenge Rechtsprechung gleicht der VfGH mit seiner Rechtsprechung zur Wiederaufnahme zumindest teilweise aus, weil er den Gesamtgewinn vor Augen hat.

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