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EDV-Buchhaltung: Anforderungen an den Zessionsvermerk

WirtschaftsrechtRdW 1998, 5 Heft 1 v. 15.1.1998

Bei der sicherungsweisen Abtretung von Buchforderungen stellt der Zessionsvermerk in den EDV-mäßig geführten Büchern des Zedenten nur dann einen ausreichenden Modus dar, wenn er auch in der Offenen-Posten-Liste aufscheint. Das ist die Kernaussage eines Erkenntnisses, in dem sich der OGH zum ersten Mal mit dieser Frage auseinandersetzt.

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