vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unberechtigter Urlaubsantritt ist keine Austrittserklärung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1998, 25 Heft 1 v. 15.1.1998

§ 25 AngG
§ 82 f GewO

1. Eine Entlassungserklärung muss vom objektiven Empfängerhorizont gesehen die ernsthafte und zweifelsfreie Absicht, das Arbeitsverhältnis sofort für die Zukunft zu beenden, erkennbar zum Ausdruck bringen. Unklarheiten gehen zu Lasten des Erklärenden. Sieht der AG das Verhalten des AN als unberechtigten Austritt an, so liegt weder eine ausdrückliche noch eine konkludente Entlassungserklärung vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!