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Neues Berufsrecht für Krankenpfleger

ArbeitsrechtMag. Manuela BlumRdW 1998, 21 Heft 1 v. 15.1.1998

Neben dem gehobenen medizinisch-technischen Dienst haben auch der Krankenpflegefachdienst sowie die Pflegehelfer mit 1. 9. 1997 ein eigenes Berufsrecht erhalten. Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation sind im Berufsbild der Pflege neu verankert worden. Neben der Pflege im engeren Sinn gehört auch die „Mitarbeit bei diagnostischen und therapeutischen Verrichtungen auf ärztliche Anordnung“ zum Berufsbild.

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