vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlustvortragsübergang bei errichtender Umwandlung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 778 Heft 12 v. 15.12.1998

Art II UmgrStG

Nach § 10 UmgrStG geht der vortragsfähige Verlust der umgewandelten Gesellschaft auf die Gesellschafter nach Beteiligungsquoten über. Ein vorbereitender Anteilserwerb schließt den Rechtsnachfolger von der Verlustvortragsübernahme aus, soweit Verluste vor seinem Erwerb entstanden sind. Dies gilt allerdings nicht bei einem vorbereitenden Anteilserwerb vor einer verschmelzenden Umwandlung auf eine § 7 Abs 3-Körperschaft (§ 10 Z 1 lit c UmgrStG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!