vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitnehmer-/Arbeitgeberbeiträge zu Pensionskassen1)

SteuerrechtChristian LudwigRdW 1998, 768 Heft 12 v. 15.12.1998

Verzichtet der Arbeitnehmer auf bestehende Bezugsteile, damit sie der Arbeitgeber an eine Pensionskasse leistet, gilt nach Auffassung des BMF die an die Pensionskasse geleistete Zahlung als beim Arbeitnehmer zugeflossen; das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer auf künftige Ansprüche verzichtet und der Arbeitgeber sie an die Pensionskasse leistet. Nur vollkommen freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers sind dem Arbeitnehmer nicht zuzurechnen. - Entgegen dem BMF sind jedoch nach § 26 Z 7 EStG „Beiträge zu Pensionskassen“ dem Arbeitnehmer nicht zuzurechnen; die formale Anknüpfung findet im Gesetzeszweck und in der Gesetzessystematik ihre Bestätigung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!