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Betriebsveräußerung: Anhebung des Alters verfassungswidrig?

SteuerrechtPeter FarmerRdW 1998, 766 Heft 12 v. 15.12.1998

Die Anhebung des Alters von 55 auf 60 Jahre als Voraussetzung für die Sonderbehandlung eines gemischt genutzten Gebäudes gem § 24 Abs 6 EStG hindert bestimmte selbständige Frauen faktisch an der Inanspruchnahme des verfassungsrechtlich gesicherten Rechtes auf Antritt der Pension mit 55 Jahren. Verschärfend wirkt hier die korrespondierende Bestimmung des § 37 Abs 5 EStG: Der Aufgabegewinn bei Antritt der Pension mit 55 Jahren unterliegt dem vollen Steuersatz.

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