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Rechtzeitige Mängelrüge durch Telefax

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 736 Heft 12 v. 15.12.1998

§ 377 HGB
Art 27 UNK
§ 17 Geschäftsbedingungen COFREUROP, § 18 Geschäftsbedingungen COFREUROP

Da die Geschäftsbedingungen COFREUROP selber den Begriff der „sachgemäßen Überprüfung“ nicht näher definieren, ist für die Auslegung des Begriffs auf die Judikatur zu § 377 HGB zurückzugreifen, wobei auch Handelsbrauch und tatsächlich herrschende Übung zu berücksichtigen sind.

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