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Zinsenverjährung und zwangsweise Pfandrechtsbegründung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 736 Heft 12 v. 15.12.1998

§ 1480 ABGB
§ 35 EO, § 87 ff EO

Bei der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung beginnt für die im Urteil zugesprochenen Zinsen die Verjährung mit dem Tag des Einlangens des Antrages beim Exekutionsgericht neu zu laufen.

OGH 25.03.1998, 3 Ob 6/98y

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