In einem Erlass vertritt das BMF die Auffassung, wonach grundsätzlich das gesamte Gebiet einer politischen Gemeinde einen einheitlichen Dienstort darstellt. Danach würde es die Dienstreise „am Ort“ und die Dienstreise „um die Ecke“ nicht mehr geben. Ein solches Ergebnis widerspricht allerdings dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes.