§ 15a GmbHG, § 26 Abs 1 GmbHG
§ 10 FBG
§ 4 ZustG, § 8 Abs 2 ZustG, § 13 Abs 3 ZustG, § 17 Abs 1 ZustG, § 25 ZustG
§ 115 f ZPO
Verstößt der Geschäftsführer gegen die Pflicht zur Meldung einer Adressänderung der GmbH gem § 26 GmbHG und § 10 FBG, wird er schadenersatzpflichtig; eine Zustellung an der zuletzt bekanntgegebenen Adresse durch Hinterlegung ohne Zustellversuch entsprechend § 8 Abs 2 ZustG scheidet jedoch aus.