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Zustellung an eine verzogene GmbH

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 676 Heft 11 v. 15.11.1998

§ 15a GmbHG, § 26 Abs 1 GmbHG
§ 10 FBG
§ 4 ZustG, § 8 Abs 2 ZustG, § 13 Abs 3 ZustG, § 17 Abs 1 ZustG, § 25 ZustG
§ 115 f ZPO

Verstößt der Geschäftsführer gegen die Pflicht zur Meldung einer Adressänderung der GmbH gem § 26 GmbHG und § 10 FBG, wird er schadenersatzpflichtig; eine Zustellung an der zuletzt bekanntgegebenen Adresse durch Hinterlegung ohne Zustellversuch entsprechend § 8 Abs 2 ZustG scheidet jedoch aus.

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