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Mängelrüge und Schadenersatz

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 670 Heft 11 v. 15.11.1998

§ 377 HGB, § 381 HGB

Bei Versäumung der sofortigen Mängelrüge bei beiderseitigen Handelsgeschäften gehen nicht nur Gewährleistungsansprüche, sondern auch Schadenersatzansprüche verloren.

OGH 10.06.1998, 6 Ob 96/98f

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