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Mietzinsanhebung bei Änderung in den Gesellschaftsverhältnissen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 670 Heft 11 v. 15.11.1998

§ 12a Abs 3 MRG , § 46a Abs 1 MRG

Ab 1. 10. 1993 eingetretene gesellschaftsrechtliche Änderungen verwirklichen den Anhebungstatbestand des § 12a Abs 3 MRG. Sie lösen somit die in § 12a Abs 2 MRG normierten Folgen aus, wenn auch im Hinblick auf Art II, III. Abschnitt, Abs 1 des 3. WÄG erst ab 1. 3. 1994, sofern das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch besteht.

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