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Maßgebender Einfluss des Kreditgebers auf Geschäftsführung des Kreditnehmers

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 666 Heft 11 v. 15.11.1998

§ 1295 ABGB, § 1311 ABGB
§ 12 StGB, § 159 Abs 1 Z 2 StGB

Für die Annahme eines qualifizierten, maßgebenden Einflusses der Bank auf die Geschäftsführung des in Liquiditätsschwierigkeiten befindlichen Kreditnehmers ist Voraussetzung, dass die Bank durch von ihr eingesetzte Personen die Geschäfte des Kreditnehmers nicht bloß überwacht oder überprüft, sondern in entscheidenden Punkten tatsächlich bestimmend führt.

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