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Übernahmerecht und Gesellschaftsrecht - ein Überblick

WirtschaftsrechtChristian Nowotny, Elisabeth SternRdW 1998, 655 Heft 11 v. 15.11.1998

Das im BGBl I 1998/127 kundgemachte ÜbernahmeG wird ab 1. 1. 1999 für einen Kontrollwechsel sowie auch für freiwillige öffentliche Übernahmeangebote, die nicht mit einem Kontrollwechsel verbunden sind, bei an der Wiener Börse notierenden Gesellschaften (amtlicher Handel und geregelter Freiverkehr) zu beachten sein. In den vergangenen Monaten hätte das Gesetz etwa bei dem Verkauf von zwei Dritteln der Steyr-Daimler-Puch-Aktien an Magna, den Übernahmeangeboten von VA-Stahl und De Dietrich für Aktien der VAE, der Bau Holding für Aktien der Strabag sowie jenem der S/M Holding für die Papiere der Nettingsdorfer beachtet werden müssen, hätten sich die Politiker schneller geeinigt1)1) Vgl zur Diskussion des Entwurfs Hausmaninger/Herbst, Überlegungen zum Entwurf eines Übernahmegesetzes, ÖBA 1997, 911 (die im Ergebnis für ein Abwarten bis zum Verabschieden der Take over-Richtlinie eintreten); Schärf, Zur Stellung von Vorstand und Aufsichtsrat im Entwurf des Übernahmegesetzes (ecolex 1997, 770); dagegen dann Doralt/Winner, Antikritisches zum Ministerialentwurf des Übernahmegesetzes, ecolex 1997, 936; siehe weiters P. Huber, Der Preis des Pflichtangebotes im Entwurf des Übernahmegesetzes, ecolex 1997, 763; siehe zu grundsätzlichen Überlegungen Doralt, Überlegungen zur Gestaltung der Vorschriften über das Recht des öffentlichen Übernahmeangebotes in Österreich, in FS Kroff 54, und derselbe, Ökonomischer Hintergrund und Interessengegensätze bei Übernahmeangeboten, in Doralt ua, Take Over-Recht, Band 15 der Arbeitspapiere der Abteilung für Unternehmensrecht, WU Wien..

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