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Honoraranspruch des Wirtschaftstreuhänders nach Verzicht auf Befugnis

WirtschaftsrechtGert IroRdW 1998, 653 Heft 11 v. 15.11.1998

Ein Wirtschaftstreuhänder kann nach Meinung des OGH auch nach Verzicht auf die Berufsausübungsbefugnis in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung für seine Leistungen ein Honorar unter Zugrundelegung der AHR verlangen.

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