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Internationale Zuständigkeit bei unerlaubten Handlungen nach LGVÜ

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 615 Heft 10 v. 15.10.1998

Art 5 Z 3 LGVÜ
Art 1 Protokoll Nr 2 über die einheitliche Auslegung des Lugano-Übereinkommens

Eine direkte Auslegungsbefugnis des EuGH besteht für das Lugano-Übereinkommen nicht; eine Vorabentscheidung des EuGH ist daher nicht einzuholen.

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