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Gerichtsstand der Widerklage nach LGVÜ

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 615 Heft 10 v. 15.10.1998

Art 6 Z 3 LGVÜ

Die Voraussetzungen des Art 6 Z 3 LGVÜ sind schon nach dem Wortlaut nicht erfüllt, wenn sich die Widerklage auf einen anderen Vertrag stützt als die Klage, es sei denn, es läge ein einheitlicher Sachverhalt zugrunde; dass beide Verträge in einem Zusammenhang stehen, genügt nicht.

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