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Notarielle Beglaubigung bei Einreichung des Jahresabschlusses nicht erforderlich

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 614 Heft 10 v. 15.10.1998

§ 5 Z 3 FBG
§ 12 HGB, § 277 Abs 1 HGB
TP 10 GGG

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