§ 3 Abs 3 Z 1 KSchG
Betrachtet ein Verbraucher aus Neugierde und von sich aus in einer Hotelhalle ausgestellte Waren näher, so bahnt er die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer iSd § 3 Abs 3 Z 1 KSchG selbst an, auch wenn der Unternehmer dann als erster das Wort an ihn richtet und damit das zum Verkauf führende Gespräch einleitet.