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Fälligkeit des Anwaltshonorars bei Tod des Anwalts

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 607 Heft 10 v. 15.10.1998

§ 1002 ABGB, § 1011 ABGB

Stirbt einer von mehreren gemeinsam beauftragten Rechtsanwälten, wird dadurch das Mandat der verbliebenen Rechtsanwälte nicht berührt. Auf das Innenverhältnis zwischen den beauftragten Rechtsanwälten kommt es nicht an.

OGH 27.05.1998, 3 Ob 55/98d

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