§ 7 ABGB, § 372 ABGB, § 472 ff ABGB, § 1500 ABGB
§ 237 Abs 1 EO
Auch dem Leasingnehmer steht eine auf § 372 ABGB gestützte Unterlassungsklage zu, enthält doch ein Leasingvertrag jedenfalls auch Momente eines Mietvertrages.
Wird das Eigentum gemäß § 237 Abs 1 EO durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren erworben, wirkt eine in diesem Zeitpunkt schon ersessene offenkundige Dienstbarkeit gegen den Ersteher, wenn sie dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgeht oder im Meistbot Deckung findet.