§ 100 Abs 1 lit a ASVG , § 102 Abs 1 ASVG
1. Der Anspruch auf Krankengeld besteht unabhängig davon, ob die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ärztlich bestätigt wurde, für die Zeit, für die diese Arbeitsunfähigkeit besteht.
§ 100 Abs 1 lit a ASVG , § 102 Abs 1 ASVG
1. Der Anspruch auf Krankengeld besteht unabhängig davon, ob die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ärztlich bestätigt wurde, für die Zeit, für die diese Arbeitsunfähigkeit besteht.