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Kein Anwaltshonorar für Mietvertragserrichtung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 531 Heft 9 v. 15.9.1997

§ 22 MRG, § 27 MRG

Die im Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach die Kosten der Vertragserrichtung zu Lasten des Mieters gehen, stellt eine dem § 27 Abs 1 Z 1 MRG widersprechende vertragliche Überwälzung der Kosten dar. Dies gilt nicht nur für die Kosten schlichter Formularverträge. Ob bei einem außergewöhnlich komplizierten Mietvertrag anders zu entscheiden ist, kann dahingestellt bleiben.

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