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Erwerbsausfall einer Personengesellschaft - Schadensverlagerung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 529 Heft 9 v. 15.9.1997

§ 1175 ABGB, § 1193 ABGB, § 1293 ff ABGB, § 1325 ABGB

Wird aufgrund konkreter Berechnung ein Verdienstentgang ermittelt, dann kann daneben nicht auch noch aufgrund einer abstrakten Berechnung ein abstrakter Schaden begehrt werden, dessen Berechnung nur auf die objektiv zu bemessende Verringerung der Erwerbsfähigkeit abstellt.

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