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Anwaltshaftung und Falschinformation durch den Klienten

WirtschaftsrechtRdW 1997, 520 Heft 9 v. 15.9.1997

Der Rechtsanwalt darf auf die Richtigkeit der Informationen des Klienten vertrauen, solange sich im Verfahren keine erheblichen Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit ergeben. Eine darüber hinausgehende Fürsorglichkeit des Rechtsanwaltes lehnt der OGH ab.

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