§ 6 Abs 1 Z 28 UStG
Die Wohlfahrtseinrichtungen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten tätigen den Versicherungs- oder Pensionskassenumsätzen gleichartige Umsätze. Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren durch Banken für diese Wohlfahrtseinrichtungen fällt damit unter die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 28 UStG 1994.
BMF , 14.07.1997