§ 3 Abs 1 Z 29 EStG, § 94 Z 9 EStG
Die Steuerfreiheit für den Erwerb von Anteilsrechten aufgrund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß § 3 Abs 1 Z 29 (und § 94 Z 9) EStG 1988 ist auf eine Kapitalberichtigung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach Maßgabe des Kapitalberichtigungsgesetzes BGBl 1967/171 eingeschränkt. Dies ergibt sich auch aus historischer Sicht daraus, dass diese Steuerbefreiungen auf das steuerliche Kapitalberichtigungsgesetz, BGBl 1966/157, zurückgehen, wo in § 1 Abs 1 ausdrücklich nur die formale Kapitalberichtigung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung angesprochen ist. Auf Genossenschaften ist diese Begünstigung daher nicht anwendbar.