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Sittenwidriger Erwerb eines Markenrechtes

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 456 Heft 8a v. 15.8.1997

§ 30a MSchG
Art 6 PVÜ

Wer zur Wahrung der geschäftlichen Interessen eines anderen, der ein bestimmtes Zeichen schon gebraucht hat, verpflichtet ist, darf ein Markenrecht für gleiche oder gleichartige Waren ohne Zustimmung des bisherigen Benützers nur bei Vorliegen besonderer Gründe erwerben.

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