Über die mit 1. 7. 1997 in Kraft getretene GewO-Novelle ist nicht nur Positives zu berichten. So kann im Ergebnis von einer Reduzierung der geregelten Gewerbe keine Rede sein und wird die Neuschöpfung des verbundenen Gewerbes zu Zuordnungsschwierigkeiten bei den WK-Fachgruppen und bei den Kollektivverträgen führen. Viele Änderungen wären überhaupt überflüssig, wenn nur alle Möglichkeiten des bisherigen Gewerberechts ausgeschöpft worden wären.